Auf der Straße zu Hause ?!
Landesarbeitsgemeinschaft
Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

Streetwork NRW - LAG

AKTUELLES
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ONLINE : Neu_Einsteiger:innen Sprechstunde 2024

Aus der Praxis für die Praxis

jeweils 10.00 – 12.00

Termine und Themen:

Anmeldungen sind für jede Sprechstunde vier Wochen vorher möglich, das Angebot ist kostenfrei!

Ziel der Sprechstunden ist es, über die  Schwerpunkt Themen in den Austausch zu kommen und individuellen Fragen Raum zu geben.

*********************************

  1. „Kontaktaufnahme im öffentlichen Raum“

Susanne Löde und Jan Niehues

Termin: 22.3.24, 10-12 Uhr

Dieser Termin ist ausgebucht!!

 

  1. Konflikte im öffentlichen Raum und professionelles Schweigen, Umgang mit Ordnungsbehörden

Tina Oehlmann und Jan Niehues

Termin: 16.5.24, 10-12 Uhr

 

  1. „Einzelfallhilfe- professionelles Arbeiten bei Verdacht auf psychische Erkrankung“

Florian Fischer und Marion Hardegen

Termin: 4.7.24, 10-12 Uhr

 

  1. „Konfliktmanagement im Berufsalltag“

Claus – Peter Fellbaum und Lisa Schuchardt

Termin: 10.10.24, 10-12 Uhr

 

  1. „Umgang mit Konsum, Safer Use und Straffälligkeit“

Tina Oehlmann und Lisa Schuchardt

Termin: 3.12.24, 10-12 Uhr

 

 


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Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 am Fr. 19.04.24 in Düsseldorf

Nur für Mitglieder

MV am Fr. 19.04.24 im zakk  in Düsseldorf, Fichtenstr. 40,
40233 Düsseldorf
10.00 – 15.30

Der Vorstand lädt dieses Jahr herzlich zur MV nach Düsseldorf ein.

Referent: Prof Dr. Clemens Croneberg

Thema: „Soziale Bedingungen von Jugenddelinquenz und Jugendgewalt“

Die Tagesordnung wurde an unsere Mitglieder versandt.

    Verbindliche Anmeldung


    Mitgliederversammlung 2024
    19.04.24, 10.00 - 15.30










    Infos zum Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen dieser Anmeldung zur Verfügung gestellt werden, werden nur für die Bearbeitung der Anmeldung, Teilnahme und Kostenabrechnung verwendet. Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet. Gegen die Speicherung der Daten können Sie jederzeit Widerruf einlegen. Sie können sich jederzeit über die gespeicherten Daten informieren.

     


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    Einsteiger:innen Workshop 2024

    Eintägiger Workshop Streetwork/Mobile Jugendarbeit: „Aus der Praxis für die Praxis“

    Anmeldeschluss: 06.06.24

    ******************************

    WO: Landeshaus LVR,

    Raum Eifel, Kennedy-Ufer 2, 50679  Köln

    WANN: Mittwoch, 12.06.24, 10.00-16.30

    Der EINSTEIGER:Innen-WORKSHOP ist ein Angebot für neue Kolleg*innen im Arbeitsfeld. Wir informieren über die Grundlagen und führen euch in die Arbeitsformen und Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes ein. Anhand von Praxisbeispielen reflektieren wir die eigene Rolle und die unterschiedlichen Erwartungen von Trägern, Jugendlichen und der Öffentlichkeit.

    Streetwork/Mobile Jugendarbeit richtet sich schwerpunktmäßig an Jugendliche und junge Erwachsene, die als Einzelpersonen, Gruppen oder Szenen im öffentlichen Raum anzutreffen sind. Sie sind oftmals von Stigmatisierung und Ausgrenzung bedroht. Wir befähigen die Adressat*Innen dazu, ihre persönliche Lebenssituation zu bewältigen und zu verbessern. Dazu gehören u.a. Information, Beratung und Begleitung.

    Kosten (incl. Mittagessen): 40 €, bitte vor Ort bar bezahlen

    (Bei Abmeldungen nach dem 06.06.24 wird der Kostenbeitrag von 40 € trotzdem fällig und ist an die LAG Streetwork/MJA NRW e.V. zu bezahlen.)

    ******************************

    Referentinnen: Lisa Schuchardt, LAG Streetwork/MJA NRW e.V., Käthe Reich – vom Ende, Streetwork Duisburg

    Um auf die Interessen der Teilnehmenden besser eingehen zu können, bitten wir alle die Anmeldung UND den beigefügten Fragebogen ausgefüllt bis zum 06.06.24 (kontakt@streetwork-nrw.de) zuzusenden!!

    Fragebogen

    In Kooperation mit:

      Verbindliche Anmeldung


      Workshop für neue Fachkräfte
      12.06.24 im Landeshaus des LVR Köln, Raum Eifel











      Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn der Anmeldebogen bei uns eingegangen ist.
      Infos zum Datenschutz
      Die personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen dieser Anmeldung zur Verfügung gestellt werden, werden nur für die Bearbeitung der Anmeldung, Teilnahme und Kostenabrechnung verwendet. Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet. Gegen die Speicherung der Daten können Sie jederzeit Widerruf einlegen. Sie können sich jederzeit über die gespeicherten Daten informieren.


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      Mailingliste für alle Fachkräfte im Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit in NRW

      Der Newsletter  (01/24) kann hier heruntergeladen werden!

       

      Mitglieder der Liste können:

      • Informationen von jedem anderen Listenmitglied erhalten, das dieses in die Runde schickt
      • Selbst Neuigkeiten, die für Kolleg*innen aus ganz NRW interessant sind, breit streuen
      • Erfahrungen und Fragen zur Diskussion stellen und kollegialen Rat suchen
      • Zweimal jährlich mit einem Newsletter über Neuigkeiten aus der LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. informiert werden.

      Noch wichtig zu wissen:

      • Die E-Mails werden an die Liste geschickt, alle Empfänger*innen sind verborgen, lediglich der*die Absender*in gibt die Adresse preis (für individuelle Antworten)
      • Die LAG moderiert die Liste, gibt also die Nachrichten und Neuabonnements frei. So versuchen wir zu gewährleisten, dass die Liste nicht zweckentfremdet wird.

      Überzeugt? Dann freuen wir uns über eure Anmeldung!

      Mailingliste Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW

       


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      Positionspapier zur digitalen Mindestausstattung für Einrichtungen der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit in NRW

      Wie in den meisten anderen Arbeitsfeldern steigen auch in der Streetwork/ Mobilen Jugendarbeit die Anteile digitaler Aufgaben. Immer mehr Verwaltungsbereiche arbeiten mit digitalen Antragsverfahren und auch Freizeitgestaltungen Jugendlicher und junger Erwachsener finden zunehmend über das Smartphone statt.

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      ONLINE : Neu_Einsteiger:innen Sprechstunde 2024

      Aus der Praxis für die Praxis

      jeweils 10.00 – 12.00

      Termine und Themen:

      Anmeldungen sind für jede Sprechstunde vier Wochen vorher möglich, das Angebot ist kostenfrei!

      Ziel der Sprechstunden ist es, über die  Schwerpunkt Themen in den Austausch zu kommen und individuellen Fragen Raum zu geben.

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      1. „Kontaktaufnahme im öffentlichen Raum“

      Susanne Löde und Jan Niehues

      Termin: 22.3.24, 10-12 Uhr

      Dieser Termin ist ausgebucht!!!

      1. Konflikte im öffentlichen Raum und professionelles Schweigen, Umgang mit Ordnungsbehörden

      Tina Oehlmann und Jan Niehues

      Termin: 16.5.24, 10-12 Uhr

       

      1. „Einzelfallhilfe- professionelles Arbeiten bei Verdacht auf psychische Erkrankung“

      Florian Fischer und Marion Hardegen Termin: 4.7.24, 10-12 Uhr

       

      1. „Konfliktmanagement im Berufsalltag“

      Claus – Peter Fellbaum und Lisa Schuchardt

      Termin: 10.10.24, 10-12 Uhr

       

      1. „Umgang mit Konsum, Safer Use und Straffälligkeit“

      Tina Oehlmann und Lisa Schuchardt Termin: 3.12.24, 10-12 Uhr

       

       


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      Arbeitskreise Streetwork/Mobile Jugendarbeit 2024

      AK Streetwork Rheinland

      Der AK Streetwork Rheinland hat zwei  Sprecher:

      Bas Hulshof

      bas.hulshof@kalkar.de

      und Jörg Preßer

      JPresser@bruehl.de

      Wer in den Verteiler aufgenommen werden will oder weitere Infos braucht, bitte die Sprecher kontaktieren.

      Termine AK Streetwork Rheinland 2024

      01.03.2024 (gemeinsamer AK)

      03.05.2024

      28.06.2024

      08.11.2024

      (jeweils 10-14:00 Uhr, Einladungen mit Tagesordnung ca. 2 Wochen vor dem Termin)


      AK Streetwork Westfalen

      Der AK Streetwork Westfalen hat drei  Sprecher:innen

      Martin Göbel

      martin.goebel@hallewestfalen.de

      Carmen Decker:

      JUZE Attendorn

      Marcel Kay:

      m.kay@awo-guetersloh.de

       

      Termine 2024

      01.03.2024 (gemeinsamer AK)

      03.05.2024

      28.06.2024

      08.11.2024

      (jeweils 10-13.30, Einladungen mit Tagesordnung 2 Wochen vor dem Termin)

      Weitere Infos:

      Claudia Lappöhn
      LWL-Landesjugendamt Westfalen

      claudia.lappoehn@lwl.org


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      Seminare/Einsteigerworkshops 2024 /Westfalen

      „Was ich schon immer einmal fragen wollte!“ aus dem Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit

      24.-25.04.2024 in Haltern am See

      Ausschreibung hier

      online Anmeldung:

      https://www.lwl-bildung.de/details?seminar=48670

      Infos bei:

      claudia.lappoehn@lwl.org


      STELLENANGEBOTE
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      Stellenausschreibung Hürth

      Die Stadt Hürth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft für die Mobile Jugendarbeit.

      Stellenausschreibung Hürth

      ARCHIV
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      Adieu Andreas

      Wir trauern um einen unserer ältesten Weggefährten.
      Andreas Hitzmann hat als Grafiker seit über 20 Jahren alle Produkte, Broschüren und mehrere Homepages für unseren Verein gestaltet.
      Wir werden seine kreative Begleitung, unsere gute Zusammenarbeit und seinen wunderbaren Humor schmerzlich vermissen.

      Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Freunden.

      Foto: Angela Wüsthof

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      Social Media Projekt

      Unser Social Media Projekt: „Auf der Straße zu Hause- Wir sind Streetwork/ Mobile Jugendarbeit in NRW!“ ist gestartet! Wir wollen, dass unser Arbeitsfeld auch im digitalen Raum sichtbarer wird. Macht mit und sendet uns kurze Videos/ Reels, in denen Ihr und Eure Adressat*Innen das Arbeitsfeld und Euren Standort vorstellt. Einen Leitfaden und fachkundige Unterstützung durch unsere Social- Media Fachkraft Max erhaltet Ihr nach der Anmeldung unter: socialmedia@streetwork-nrw.de.

      Auf Instagram findet Ihr uns unter: lag_streetwork_nrw

      Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW.


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      Bundesweiter Tag der Wohnungslosen am 11.09.23

      Auf der Straße zuhause

      Wohnungslose oder obdachlose Minderjährige und junge Erwachsene sind eine Zielgruppe der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit in NRW. Die Ursachen sind seit Jahren der fehlende und preisgünstige Wohnraum, sowie eine zunehmende Armut.

      Mit Aktionstagen (wie z.B. „Auf der Straße zuhause“) weisen wir immer wieder auf die Lebenssituation von wohnungslosen und obdachlosen Kindern und Jugendlichen hin.

      Die Altersgruppe der zwischen 18 und 30-Jährigen macht mit rund 25 Prozent einen wesentlichen Anteil an den Wohnungslosen aus. Gerade bei ihnen besteht die Gefahr, dass sich die kritische Lebenssituation verfestigt und sich die Wohnungsnotlage auch negativ auf den Bildungs- und Berufsweg auswirkt. Außerdem bedarf es, um sie zu erreichen, einer besonderen Ansprache und Begleitung.

      Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein zuhause“ mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 250.000 Euro drei Modellprojekte für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund, Essen und Recklinghausen.

      Quelle: (https://www.mags.nrw/endlich-ein-zuhause , abgerufen am 11.09.23

      In Skandinavien gibt es das sehr erfolgreiche Konzept „Housing First“. Die Idee des Housing First ist, den Wohnungslosen bedingungslos eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Bisher wird dieses Angebot in NRW noch zu selten realisiert.


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      Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen – JETZT!

      2020 wurde das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet.

      Im Bündnis sind Bundesverbände und Vereinigungen zusammengeschlossen, um sich  für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen.

      Die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen ist aktueller als je zuvor. Das Fanprojekt Karlsruhe erhielt eine Vorladung..

      Zur Aussage verpflichtet/ TAZ vom 19.05.23

      Betroffen vom  Zeugnisverweigerungsrecht sind jedoch viele Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit. Aus diesem Anlass hat die BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit eine Stellungnahme  verfasst.

       


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      Kongress zum Thema Kinder- und Jugendarmut in NRW

      Am 22.05.23 fand im Haus der Technik in Essen ein Fachkongress statt. Eingeladen waren  Mitarbeiter:innen der Kommunen aus verschiedenen Fachbereichen, aber auch Freie Träger, (sozial-) pädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter:innen aus Bildungseinrichtungen, sowie Vertreter:innen der Politik

      Ziel des Kongresses:

      • Informationsaustausch
      • best practise
      • Fachdiskussionen über Kinder- und Jugendarmut und die negativen Begleiterscheinungen

      Arbeitsformen:

      Fachforen und Markt der Möglichkeiten

      Die LAG Streetwork/MJA NRW beteiligte sich mit einem Infostand am Markt der Möglichkeiten. Wir führten viele interessante Gespräche mit Fachkräften und Vertreter:innen der Politik.

       

       


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      Kulturpass für 18-Jährige startet Mitte Juni 2023

      Mit einem Budget von 200 Euro möchte der Bund 2023 junge Menschen dazu anregen, Kultur vor Ort zu erleben. „Wir wollen den Weg in die Kultur öffnen“, so Kulturstaatsministerin Roth.

      Der KulturPass gilt für ALLE, die dieses Jahr 18 Jahre alt werden und er soll auch die Kulturbranche unterstützen, die weiterhin sehr unter den Auswirkungen der Pandemie leidet.

      Dieses Budget können die Jugendlichen zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen, die als App und Website verfügbar sein wird.

      weitere Infos:

       

       


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      Abzocke auf der Straße

      Vor kurzem sind in Gladbeck, Bochum und Gelsenkirchen vermeintliche „Streetworker*innen* aufgetaucht, die versucht haben, Jugendliche anzusprechen, zu „beraten“ und anschließend abzukassieren. Diese Personen sind auf der Straße unterwegs, drucken nach der „Beratung“ ein paar Formulare aus und anschließend wurden „ihre Leistungen“ in Rechnung gestellt.

      Bitte haltet die Augen offen, falls diese Leute Visitenkarten verteilen sollten, wäre das gut, die zu behalten, um herauszufinden, wer dahinter steckt.

      Auch wenn es selbstverständlich scheint, informiert die Jugendlichen, dass die Beratung durch die Fachräfte kostenlos ist.


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      Streetwork/Mobile Jugendarbeit während der Corona Pandemie

      Viele Fachkräfte aus NRW haben im November 2020 an unserer Umfrage teilgenommen, mit der wir die Auswirkungen der Pandemie auf unser Arbeitsfeld ermitteln wollten. Es gab in kurzer Zeit so viele Rückmeldungen, die wir nicht alleine auswerten konnten. Deshalb haben wir mit der HS Niederrhein kooperiert. Wir hoffen, dass ihr Interesse habt, die Auswertung zu lesen. Wir freuen uns über Rückmeldungen !

      Auswertung der HS Niederrhein


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      FRIEDEN ist nicht alles, aber ohne FRIEDEN ist alles nichts !

      Die Fachgruppen der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit: Flucht, Migration, Rassismus- und Antisemitismuskritik sowie Internationale Soziale Arbeit haben ein Positionspapier erarbeitet zum Angriff der russischen Regierung auf die Ukraine. Die eingenommene Perspektive der Sozialen Arbeit und daraus entstehenden Schlussfolgerungen unterstützen wir ausdrücklich!

      Text der DGSA HIER


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      Mehr Wertschätzung und finanzielle Anerkennung unserer Arbeit

      Die LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg e.V. hat ein Forderungspapier im Zuge der anstehenden Tarifverhandlung im TVÖD SuE erarbeitet. Als BAG Streetwork/ MJA schließen wir uns den Forderungen an und geben das Papier gemeinsam heraus, um uns für eine angemessene tarifliche Eingruppierung von Fachkräften der Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit, sowie für gute und gerechte Arbeitsbedingungen im Rahmen der Tarifverhandlungen einzusetzen. Gegenüber den Gewerkschaften DBSH, Verdi & GEW setzen wir uns dafür ein, dass die spezifischen Anforderungen, Risiken und Aufgaben der Arbeitsfelder in die Tarifverhandlungen einfließen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Ansprechperson ist Christiane Bollig: bollig@bag-streetwork.de

      Detaillierte Infos hier

       

      Foto: klimkin, Pixabay

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      Stellungnahme zum Polizeigesetz NRW

      Das im Dezember 2018 vom Landtag NRW verabschiedete Polizeigesetz hat Konsequenzen für unser Arbeitsfeld und das Klientel. Am 14.06.2019 fand ein gemeinsamer AK Streetwork NRW statt, der sich über die Konsequenzen für unser Arbeitsfeld und das Klientel informierte. Fachkräfte aus dem Rheinland und aus Westfalen diskutierten mit einer Rechtsanwältin die fachlichen Aspekte. Die Ergebnisse der anschließenden Arbeitsgruppen bildeten die Grundlage für diese Stellungnahme. Die Endredaktion übernahm die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

      Stellungnahme der LAG SW/MJA NRW e.V. zum Polizeigesetz NRW Download

      Unser Infoflyer „LalüLala“ wurde entsprechend dem neuen Polizeigesetz aktualisiert. Bestellungen an:

      kontakt@streetwork-nrw.de

       


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      30 Jahre UN Kinderrechtskonvention

      30 Jahre UN Kinderrechtskonvention

      Die LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. hat gemeinsam mit fünf Praxisstandorten aus NRW und unter Beteiligung von über 50 jungen Menschen insgesamt fünf Rap und Graffiti – Projekte durchgeführt.

      In den Projekten haben die Jugendlichen sich kreativ damit auseinandergesetzt, was der Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention ist und wie sie die Artikel in ihrem Alltag berühren.

      Im Ergebnis entstanden, auch mit der Unterstützung von Profis, drei großartige Graffitiaktionen in Hückelhoven, Telgte und Wegberg, die alle unterschiedliche Aspekte der Kinderrechtskonvention auf ihre ganz eigene Art aufgreifen.

      Darüber hinaus wurden zwei RAP-Projekte umgesetzt: Je eine Gruppe Jugendlicher aus Heinsberg und aus Kierspe erarbeiteten sich Texte rund um die UN-Kinderrechte und fuhren nach Köln in das Tonstudio im Jugendzentrum Treffer. Dort trafen sie sich mit dem Musikdozenten Miguel Igler, der mit ihnen die Texte bearbeitete und insgesamt fünf Songs aufnahm.

      Die Ergebnisse aller Rap_Songs können über den YouTube Channel der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V. angehört werden:

      Video ansehen

      Die Projekte wurden in Kooperation mit der LAG Jugendsozialarbeit NRW durchgeführt und gefördert durch das Sonderprogramms „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW.

      Folgeprojekte für 2020 sind in Planung.


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      Aktionswoche Streetwork in NRW 17. – 21.09.2018

      Die Aktionswoche „Auf der Straße zu Hause?!“
      2018 in NRW

      Vom 17.09.2018 bis zum 21.09.2018 waren erneut die eigens mit dem Schriftzug „Auf der Straße zu Hause?!“ und den roten Chucks bedruckten Banner der LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. in den Fußgängerzonen, in Parks und an zentralen Plätzen in den Innenstädten in Nordrhein-Westfalen zu sehen.

      Insgesamt 17 Streetwork/ Mobile Jugendarbeit Standorte in NRW beteiligten sich an einer Aktionswoche, welche die LAG organisiert hatte, um die Position Jugendlicher im öffentlichen Raum zu stärken.

      Im Rahmen der Aktionstage „Auf der Straße zu Hause?!“ konnten die teilnehmenden Einrichtungen ihre Arbeit präsentieren, machten die Bevölkerung jedoch vor allem auf das wachsende Problem der Wohnungslosigkeit junger Menschen in NRW aufmerksam und warben bei interessierten Bürger*innen, Angestellten von Security Diensten, Kommunalpolitiker*innen und Eltern um die Anerkennung jugendlicher Bedürfnisse im öffentlichen Raum.

      WEITER LESEN:

      Gesamter Bericht Download – PDF

      ONLINE-PRESSEARTIKEL

      Mobile Jugendarbeit Heinsberg/ Aachener Zeitung vom 20.09.18

      Mobile Jugendarbeit Geseke/ Pressemitteilung Stadt Geseke vom 26.09.18

      Mobile Jugendarbeit Frechen/ Rheinische Anzeigenblätter vom 04.10.18

      Streetlife Neuss/ Rheinische Post vom 19.10.18


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      Aktionstag „Auf der Straße zu Hause?!“ am 23.06.17

      Erster NRW-weiter Aktionstag 2017
      „Auf der Straße zuhause?!“

      Dreiundzwanzig Einrichtungen der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit aus NRW gestalteten mit viel Einsatz und Engagement bunte und phantasievolle Infostände, die zeitgleich an den jeweiligen Standorten stattfanden. An einigen Orten beteiligten sich Jugendliche beim Auf- und Abbau, sowie bei Aktionen und der Gestaltung.

      Die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V. stellte einige Materialien zur Verfügung: So konnten Grundlagentexte zu den Themen: „Jugendliche im öffentlichen Raum“ und „Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen“, sowie Postkarten, Aufkleber und Fahnen mit dem Motto „Auf der Straße zuhause!?“ für den Einstieg in die Gespräche mit interessierten Personen genutzt werden.

      Die regionalen Zeitungen und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MfKJKS) kündigten den Aktionstag vorher an. Das Presseecho in NRW war sehr positiv.

      Oft waren zwei Fachkräfte (manchmal ganze Teams), teilweise unterstützt von Honorarkräften an den Infotischen präsent, welche mit interessierten Personen ins Gespräch kamen. Mit dem Ergebnis des Aktionstages sind alle Beteiligten sehr zufrieden.
      Das Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit präsentierte sich als wichtig und notwendig, wichtige Themen konnten über den Arbeitsalltag hinaus vertieft und die Netzwerkarbeit intensiviert werden. Durch die Aktionen wurden neue Spender gewonnen und die Lebenswelt der Jugendlichen verdeutlicht.

      Die vielfältigen Aufgaben und Themen des Arbeitsfeldes wurden durch eine Vielzahl von kreativen Ideen und Aktionen dargestellt. So bauten z.B. Interessierte mit Bauklötzen ein Traumhaus, gestalteten ein „do it yourself Zelt oder schätzten bei einer ungewöhnlichen Aktion (mit Gummibärchen) die Zahl der wohnungslosen Jugendlichen in NRW. In einem anderen Aktionszelt zeigte man einen ungewöhnlichen Schlafplatz: ein ausgerollter Schlafsack vor einem Geldautomaten. Ein Kollege kooperierte mit einem Künstler, der gemeinsam mit den Jugendlichen den Infostand gestaltete.

      Link zum Film: Streetwork Siegburg

      Es gab außerdem Videopräsentationen über die Praxis, Fachgespräche, Spielaktionen, ein öffentliches Frühstück, Graffiti, Grill- und Chillangebote.

      Eine Neuauflage in 2018 wird sowohl von den Fachkräften aber auch von den meisten Trägern und den jugendpolitischen Akteuren ausdrücklich gewünscht.

      Einzelne Rahmenbedingungen (Standortwahl, Uhrzeit, Wochentag) sollen dann noch angepasst und optimiert werden. Die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V bedankt sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement und Ihre Mitarbeit.

      32. Bundesweite Streetworktagung
      im Sept. 2017 in Eisenach

      Die BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit veröffentlichte in diesem Rahmen eine Pressemitteilung zm Thema „Wohnungslosigkeit“.

      Download-PDF


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      WESENtlICH Fotoaustellung

      WESENtlICH

      Foto-Ausstellung: WESENtlICH

      Fünfundzwanzig Jugendliche und junge Erwachsene, portraitiert
      vom
      Düsseldorfer Fotografen Alexander Basta.

      Im Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden geht es oft um szene- oder cliquenbezogene Projekte, aber auch um die ganz individuellen Anliegen meist benachteiligter junger Menschen. Wir begegnen Jugendlichen, die für andere Angebote nur schwer zu erreichen sind. Ihr Lebensmittelpunkt ist die Straße, sie werden oft negativ wahrgenommen und stigmatisiert. Wer Ihnen jedoch offen entgegen kommt, der kann ihre positiven Eigenschaften erkennen und wird erfahren, dass sie ganz alterstypische Wünsche und Träume haben.

      Dem Fotografen Alexander Basta gelingt es eindrücklich, die Individualität dieser Jugendlichen in den Portraits festzuhalten. Die für diese Ausstellung portraitierten Jugendlichen im Alter von 16-26 Jahren leben in Aachen, Dinslaken, Freckenhorst, Iserlohn, Leverkusen und Neuss.

      Wir laden Sie ein, die ausdrucksstarken Portraits interessanter junger Menschen anzuschauen und in Verbindung mit ihren persönlichen Zitaten dem WESENtlICHen auf die Spur zu kommen.

      Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Streetwork/Mobile Jugendarbeit
      NRW e.V. qualifiziert und berät seit zwanzig Jahren Fachkräfte und Projekte im Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit.

      Video auf youtube.com ansehen


      Die Fotoausstellung „WESENtlICH“ wurde bisher an folgenden Orten der Öffentlichkeit präsentiert.

      Im Rathaus Düsseldorf eröffnete Bürgermeister Karen-Jungen am 08.04.16 die Fotoausstellung „WESENtlICH“.

      Angela Wüsthof, Lisa Schuchardt, C.P. Fellbaum (LAG Streetwork) und der am Projekt beteiligte Fotograf Alexander Basta stellten später noch weitere Aspekte der Ausstellung vor. Es war für uns als ehrenamtlicher Verein eine besondere Ehre im Rathaus Düsseldorf die Portraits der Öffentlichkeit präsentieren zu können.

      Da am gleichen Tag die Jahres-Mitgliederversammlung der LAG Streetwork Mobile Jugendarbeit NRW e.V. in Düsseldorf stattfand, waren viele Kolleginnen und Kollegen auch zur Vernissage ins Rathaus gekommen.

      Download-Pressemitteilung

       


      Am 10.05.16 eröffnete die Dezernentin für Bildung, Kultur, Schule, Jugend und Sport, Frau Schwier die Fotoausstellung in Aachen.

      Sie begrüßte insbesondere die jugendlichen Protagonisten, die zur Vernissage nach Aachen gekommen waren und beglückwünschte sie zu dem gelungenen Projekt und den eindrucksvollen Fotos.

      Die Portraits konnten zwei Wochen lang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der im Haus ansässigen Dienststellen und von den Vertretern des Jugendhilfeausschusses auf dem Weg zu ihren Sitzungen betrachtet werden.

      Download-Artikel/Aachener Zeitung

      Download-Artikel/Aachener Nachrichten


      Der dritte Ausstellungsort war das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur, Sport in Düsseldorf. Ministerin Christina Kampmann eröffnete am 01.06.16 persönlich die Fotoausstellung in ihrem Haus.

      In ihrer Ansprache wandte sie sich direkt an die am Projekt beteiligten Jugendlichen und zeigte sich beeindruckt von den Portraits des Fotografen Alexander Basta. Anschließend ließ sich die Ministerin von den Jugendlichen durch die Ausstellung führen. Es entstanden nicht nur Selfies mit der Ministerin, sondern auch manches Gespräch mit ihr und den Jugendlichen.

       

      Am 30.09.16 eröffnete Bürgermeister B. Marewski unsere Fotoausstellung in der Stadtbücherei Leverkusen.

      Er lobte die ausdrucksstarken Portraits und die vom Fotografen dokumentierte Einzigartigkeit der Jugendlichen. Insbesondere der Besuch eines Jugendlichen, der sich fast ein Jahr vorher am Projekt beteiligt hatte, führte zu interessanten Gesprächen bei der Eröffnung. Die Stadtbücherei ist ein gut besuchter Ort, wo sich die Bürgerinnen und Bürger über uns und das Projekt informieren konnten.


      Vom 14.03.-01.06.18 präsentiert das Bennohaus Münster die Fotoausstellung WESENtlICH im Rahmen der Münsteraner Wochen gegen Rassismus.

      Unter dem Motto „100 % Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus“ finden Mitte März bereits zum vierten Mal die Münsteraner Wochen gegen Rassismus statt. Sie werden vom Kommunalen Integrationszentrum koordiniert und sind Teil der bundesweiten „Internationalen Wochen gegen Rassismus“.

      Die bereits über siebzig angemeldeten Veranstaltungen werden von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren in Münster organisiert. Die Vielzahl der Veranstaltenden spiegelt sich in der Vielseitigkeit des Programms: Workshops, Vorträge, Konzerte, Lesungen oder Diskussionen werden interessierten Bürgern und Bürgerinnen geboten.

      www.bennohaus.de


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      10 Jahre Betreten Erlaubt!

      10 Jahre Betreten Erlaubt!

      In den Jahren 2006-2008 initiierte die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V. in Kooperation mit Trägern von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit an fünfzehn Orten Beteiligungs-projekte, um Treffpunkte für Jugendliche im Öffentlichen Raum zu schaffen.

      Finanziell gefördert wurden die Projekte vom MFKJKS und der Ehrenamtsförderung des ehemaligen Ministerpräsidenten Rüttger.

      Zehn Jahre später haben wir uns bei allen ehemaligen Projektpartnern informiert und um eine kurze Bestandsaufnahme gebeten. Die Berichte sind so vielfältig und bunt wie die Treffpunkte!

      Acht Standorte (Erftstadt, Marl, Münster, St. Augustin, Selm, Wulfen-Barkenberg und zwei Orte in Greven) werden immer noch von Jugendlichen genutzt. Dort halten sich meist nicht mehr die BesucherInnen der „ersten Stunde“ auf. Teilweise haben im Laufe der Jahre mehrere „Generationen“ von Jugendlichen an den Treffpunkten ihre Freizeit verbracht. Unsere Vermutung, dass eine regelmäßige hauptberufliche pädagogische Begleitung die Nachhaltigkeit der Projekte positiv beeinflusst, hat sich bestätigt.

      Alle Projekte, die bereits vor 2-3 Jahren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt wurden (Sendenhorst, Krefeld, Werdohl) haben bis zum Projektende erfolgreich gearbeitet.

      Nicht realisiert wurden die Standorte in Düren und Kerpen.

      Für alle Projekte gilt, dass immer wieder Renovierungsarbeiten notwendig sind. Behoben wurden Beschädigungen durch Vandalismus, aber auch witterungsbedingte Mängel. Wie im „Betreten Erlaubt Konzept“ vorgesehen, beteiligten sich engagierte Jugendliche an den regelmäßigen Renovierungsarbeiten. Finanziert haben dies die zuständigen Jugendämter.

      Hinweisen wollen wir auf das Streetwork-Projekt in Köln Finkenberg. Es wurde trotz jahrelanger erfolgreicher und professioneller Streetwork vom Träger 2015 ersatzlos eingestellt.

      Wir bedanken uns nochmal bei allen Projektbeteiligten und den Förderern und hoffen, dass noch viele Jugendliche an diesen Treffpunkten ihre Freizeit verbringen können.


      Greven
      Hüttenprojekt im Grevener Hansaviertel

      Etwa 15 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren haben in“ ihrem“ Stadtteil auf einem Spielplatz eine Holzhütte gebaut. Als Treffpunkt und Rückzugsort für ihre Clique. Daraus hat sich im weiteren Verlauf eine mehrjährige intensive Cliquenarbeit entwickelt. Gleichzeitig war schon beim Bau klar: Die Hütte ist ein Projekt, auf keinen Fall gebaut für die Ewigkeit.

      Nach Beendigung der Cliquenarbeit wurde die Hütte weiterhin genutzt, war aber dem wetterbedingten Verfall ausgesetzt. So konnte die Holzhütte immer wieder von wechselnden Kindern und Jugendlichen renoviert werden. In einem weiteren Beteiligungsprojekt wurden um das Jahr 2011 mit den neuen Nutzern ein Klettersportgerüst und eine überdachte Sitzgelegenheit ausgesucht.

      Stand 2016 heißt nun: Die Hütte abreißen oder aufwändig renovieren. In Kooperation mit den Technischen Betrieben Greven werden die Kinder und Jugendlichen ihre Hütte am 17. August renovieren. Zwei städtische Handwerker werden den Nutzern bei den aufwändigeren Holzarbeiten helfen. Die Hütte wird zusätzlich neu bemalt, ebenfalls sollen weitere Holzbänke in der Hütte installiert werden.

      Eines ist klar. Die Holzhütte im Hansaviertel ist zehn Jahre alt und immer noch kein Auslaufmodell. Gleichzeitig ist sie nicht für die Ewigkeit gedacht. Die Kinder und Jugendlichen nutzen die Hütte als Treffpunkt und Kommunikationsort. Die Streetworker können diesen Ort immer wieder als Ausgangspunkt für ihr pädagogisches Handeln nutzen. Nicht für immer – irgendwann wird hier ein neues Projekt entstehen… mit anderen Jugendlichen, die vielleicht andere Anforderungen an diesen Treffpunkt stellen.

      Georg Dodt


      Greven -2008 – Zwei Welten, ein Platz

      Dieses Projekt stellte im Jahr 2008 ganz besondere Anforderungen an die beteiligten Jugendlichen und an die handelnden Pädagogen. Der Fokus lag nicht in der Beteiligung einer Clique, sondern in der Gestaltung eines gemeinsamen Jugendtreffpunktes für zwei gänzlich verschiedene Jugendszenen.

      Das Projekt war intensiv und in Teilen sehr erfolgreich, gleichzeitig haben alle Beteiligten aber auch Lehrgeld bezahlen müssen. Negativer Höhepunkt war der Brand des Cliquencontainers. Dieser konnte nach einigen Monaten wieder aufgebaut werden, für den Cliquenprozess stellten der Brand und die Folgen allerdings eine massive Störung dar. Letztendlich konnte dieser Teil des Projektes nicht erfolgreich beendet werden – die Cliquenarbeit wurde fortgeführt, die Arbeit am Treffpunkt war aber bald beendet.

      Ganz anders verlief die Arbeit mit den BMX´ern an diesem Treffpunkt. Seit 2008 wird in jedem Jahr in den Osterferien eine einwöchige Renovierungsaktion mit 10 – 25 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die BMX Dirt Bahn ist etabliert, regelmäßig wird die Strecke modelliert und neu renoviert. Aktuell hat sich eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen gefunden, die die Bahn laufend renovieren und in Betrieb halten. Gleichzeitig sind die BMX Dirt Bahn und die beiden Container inzwischen als regulärer Jugendtreffpunkt mit eigenen Regelungen ausgewiesen. Im Jahr 2014 konnte der Jugendtreffpunkt um eine nur 200 Meter entfernte Skateranlage erweitert werden. Aktuell soll das gesamte Gelände weiter als Jugendtreffpunkt ausgebaut werden.

      Georg Dodt


      Erftstadt

      Die Grillhütte, die 2006 im Rahmen des Projektes „Betreten erlaubt“ durch die Kooperation der LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit NRW e.V. und der Jugendberatung Mobilé gemeinsam mit Jugendlichen geplant und gebaut wurde, wird bis zum heutigen Tag durchgehend sehr gut und häufig genutzt.

      Nach wie vor wird die Hütte von der Jugendberatung Mobilé regelmäßig im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit angefahren.
      Es hat sich bewährt, gerade hier den Kontakt mit den Jugendlichen zu suchen, da immer wieder neue Generationen die Grillhütte als einen informellen Treffpunkt für sich entdecken.

      Seit 2008 kann sogar ein extra geschmiedeter Grillrost gegen Kaution bei der Jugendberatung Mobilé ausgeliehen werden. Zudem wird die Hütte auch für Schulausflüge oder bei Abschlussfeiern gern genutzt.

      Seitdem die Bretter durch große Schiffsplatten ersetzt wurden, sind auch keine der Bretter mehr mutwillig entfernt und als Feuerholz benutzt worden.

      Benjamin Küppers


      MARL

      Seit der Fertigstellung des Unterstandes in 2007 sind einige Jahre ins Land gezogen. Im Laufe der Zeit, haben viele unterschiedliche Cliquen den Ort als Anlaufpunkt genutzt.

      Als roten Faden lässt sich sicherlich die hiesige „Skater Szene“ nennen, die kontinuierlich bis heute den Unterstand als Treffpunkt nutzt. Mit dieser „Clique“ gab es im Laufe der Zeit immer wieder Aktionen, zur „Umgestaltung/Renovierung“ des Unterstandes. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass es bei den Jugendlichen/ jungen Erwachsenen eine hohe Identifikation mit dem Ort gibt.

      Für unsere Arbeit hat sich die Errichtung dieses Unterstandes auch bezahlbar gemacht. Er ist eine Anlaufstelle für uns geworden, bei der man mit ziemlicher Sicherheit immer auch auf Jugendliche/ junge Erwachsene trifft. Für uns ist der Unterstand also ein tolles „Instrument“ für unsere alltägliche Arbeit, welches von den jungen Nutzer*innen sehr gut angenommen wird.

      Zurzeit ist der Unterstand in einem eher schlechten baulichen Zustand. Wir stehen aber mit dem zuständigen Amt in Verbindung, was die Übernahme der Kosten für eine Renovierung angeht. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Unterstand auch noch weiterhin für viele Jugendliche/ junge Erwachsene als Treffpunkt erhalten bleibt.

      Manuel Hestermann


      Münster
      2006 – 2016: 10 Jahre out.DOOR.point

      Seit 10 Jahren gibt es inzwischen den out.DOOR.point, den Treffpunkt für Jugendliche, den Jugendliche selbst erbaut haben.

      Seitdem haben Jugendliche ihren eigenen Platz im Wohnquartier und die „Spielflächen“ von Kindern und Jugendlichen an der Umgehungsstraße zwischen Spichernstraße und Hammer Straße sind getrennt. Eltern spielen mit ihren Kindern im Sand, während die Jugendlichen ca. 100m weiter in Ruhe „chillen“. Zuvor hatte es immer wieder Interessenkonflikte um die Nutzung der Grünfläche gegeben, so dass schließlich der Spielplatz kaum noch von Kindern genutzt wurde.

      Der out.DOOR.point ist sowohl bei Jugendlichen, als auch bei Anwohnern akzeptiert und etabliert. Fast täglich treffen sich 15-30 Jugendliche am out.DOOR.point. In den 10 Jahren haben sich 9 verschiedene Cliquen dort getroffen – einige nur für ein paar Monate, andere für mehrere Jahre. Die Streetwork im Südviertel erreichte also 200-300 Jugendliche allein am out.DOOR.point und begleitete sie.  Unzählige Gespräche über jugendrelevante Themen wie Musik, Drogen, Arbeit und Ausbildung, Zukunft, Gewalt, Freunde und Familie wurden geführt.

      Mit der Gruppe, die den out.DOOR.point bisher am intensivsten über viele Jahre nutzte, führte die Streetwork im Südviertel mehrere erlebnis-orientierte Jugendschulungen nach dem peer-education-Ansatz durch. Die Themen beschreiben den Werdegang der Clique und waren ein zentraler Identifikationspunkt für die Teilnehmer:

      1. Unsere Clique: Wer gehört zu uns? Welche Regeln möchten wir? Wer bestimmt was?
      2. Vorurteile, Ideale und Beziehungen: Lästereien innerhalb der Clique
      3. Meine Clique und ich – Persönlichkeit, Freundschaften und Zukunftspläne. Wie gestalte ich mein Leben erfolgreich?
      4. Abschied von der Clique: That´s my way – mit oder ohne Clique!

      Wie schon beim Bau setzten sich Jugendliche immer wieder am out.DOOR.point für ihre Belange ein  – teilweise öffentlich -, auch Jugendliche, die den out.DOOR.point kaum nutzten. In beinahe jährlich stattfindenden Partizipationsprojekten wurden Jugendliche in Planung und Umsetzung an der Gestaltung des out.DOOR.points beteiligt.

      Insbesondere belastete Jugendliche erlebten sich bei handwerklichen Tätigkeiten selbstwirksam und probierten sich aus, teilweise durchaus berufsrelevant.

      In Patenschaftsprojekten kümmerten sich SchülerInnen der KWS
      (heutige Erna-de-Vries-Schule) um die Erhaltung des out.DOOR.points und übernahmen so Verantwortung für den öffentlichen Raum.

      Nach 10 Jahren ist es nun an der Zeit, eine größere „Renovierung“ des out.DOOR.points vorzunehmen. Nun stellt sich die Frage, inwieweit Jugendliche bei der Neugestaltung des out.DOOR.points einbezogen werden und wer die Kosten dafür trägt. Handelt es sich um eine Baumaßnahme oder ein Partizipationsprojekt?

      Der „3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2019“ sieht eine „Überprüfung der jugendgerechten Ausgestaltung öffentlicher Plätze“ (ebd.) vor, so dass ein Partizipationsprojekt an dieser Stelle eine erste öffentlich sichtbare Umsetzung der Handlungsempfehlungen wäre.

      Münster, 22.01.2016
      Rüdiger Korn


      Krefeld, Alte Gladbacher Str.

      Der Jugendcontainer existierte fünf Jahre und wurde von uns und den Eltern begleitet. Aufgrund von Regelverstößen, und leider auch durch missbräuchliche Nutzung des Raumes, mussten wir den Jugendcontainer schließen.

      In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen stellte sich heraus, dass diese mit dem genutzten „Freiraum“ überfordert waren und wünschten eine weitere Nutzung, aber eine Öffnung für alle Zielgruppen.
      Die Jugendlichen von damals besuchen unseren Nachbarschaftstreff regelmäßig heute immer noch, mit ihren Frauen und Kindern.

      Gerne erinnern sie sich an die Zeit des Jugend-containers zurück und übernehmen heute ehrenamtliche Aufgaben vor Ort.

      Martina Specker
      Projektleitung Alte Gladbacherstr., Krefeld


      St. Augustin

      Ein Partizipationsprojekt der Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

      Das Konzept ist aufgegangen. Heute wird das Häuschen von mehreren Cliquen genutzt, die sich besonders in den Sommermonaten dort treffen. Viele von ihnen zeigen Verantwortung, gehen sorgsam mit dem Häuschen um und entsorgen entstandenen Müll. Leider gibt es auch diejenigen (sowohl Jugendliche, als auch Erwachsene), die keine Verantwortung zeigen.

      Seit Sommer 2015 nutzen jugendliche Sprayer das Häuschen, um sich kreativ zu entfalten. Mit ihnen hat das Streetworkteam Kontakt aufgenommen und wird mit den interessierten Jugendlichen ein Sprayer-Projekt durchführen. Die kontinuierliche pädagogische Arbeit mit den Nutzern, erfolgt im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit/Streetwork der Stadt Sankt Augustin. Bei Aufräum- und Renovierungsaktionen wird gemeinsam mit den Jugendlichen am Fortbestand des Projekts gearbeitet.

      Jessica Linden

      INFOS FÜR JUGENDLICHE:

      Dieser Treffpunkt wurde von Jugendlichen für Jugendliche gebaut. Hinterlasst ihn so, wie ihr ihn vorfinden möchtet! Wir sind eine Clique, die sich hier regelmäßig trifft und sich bemüht, das Häuschen in Ordnung zu halten. Wir möchten so lange wie möglich etwas von unserem Häuschen haben! Und ihr doch auch?!

      Hier ist ganzjährig erlaubt und erwünscht:

      1. Chillen
      2. Sich treffen und aufhalten
      3. Sitzen
      4. Quatschen
      5. Grillen im Grill
      6. Musik hören
      7. Auch mal lauter sein
      8. Ball spielen
      9. Die Kritzelwände bemalen
      10. Spaß haben

      Diese Regeln sind uns wichtig :

      1. Schnitzt nicht am Häuschen rum!
      2. Schmeißt euren Müll in die Mülltonnen!
      3. Macht kein Feuer im Haus!
      4. Schmeißt eure Flaschen in den Müll und nicht auf den Weg! Wir wollen mit unseren Rollern und Fahrrädern nicht durch die Scherben fahren.
      5. Wenn ihr Shisha raucht: Werft eure brennenden Kohlen nicht auf den Tisch oder den Boden! Das macht Brandlöcher.
      6. Das Häuschen ist kein Klo! Macht keinen Scheiß!

      Selm
      Outdoorplatz

      Projekt läuft nach wie vor und war damalig zum Projektstart auch als langfristige Aktivität konzipiert.

      Umzug des Projekt-Standortes in 2012, aufgrund des Verkaufes einer städtischen Immobilie an der Ludgeristr. (ehemals Verwaltungs-nebenstelle) konnte das dort verortete Jugendprojekt nicht fortgeführt werden. Neuer Standort des Jugendprojektes ist seit 2012 eine Teilfläche des begrünten Geländes zwischen dem Gymnasium und der Overberggrundschule, angrenzend zum Selmer Bach (städtisches Grundstück), ebenfalls in sehr zentraler Lage.

      Wenig bis keine Veränderungen im Hinblick auf pädagogische Inhalte (Eigenverantwortung, alle notwenigen Arbeiten so weit als möglich in Eigenleistung etc.), „Rituale“= jährliches Grillfest mit den Nachbarn/Anwohnern, lediglich Durchschnittsalter der (Ziel) Gruppe inzwischen höher = weitgehend junge Erwachsene (ca. 70 % aus der Ursprungsgruppe Jugendlicher zum Projektstart), Kerngruppe 10-12 Personen, Nutzergruppen 35-45 Personen, Nutzungsschwerpunkt im Sommer/Spätsommer.

      Sachkosten für das Projekt werden aus dem städtischen Streetwork-Budget fortlaufend zur Verfügung gestellt.

      Heike Okroy


      Sendenhorst

      Der Treffpunkt des Projektes „Betreten erlaubt“ wurde bis einschließlich 2014 von Jugendlichen häufig besucht und genutzt.

      Honorarkräfte begleiteten den Treffpunkt. Ein Street-Soccer-Platz erweiterte nach einiger Zeit die Skateranlage.

      In der ganzen Zeit kam es immer wieder zu Vandalismus, der den Ort schwer beschädigte. Engagierte Jugendliche wollten alles selber wieder aufbauen und reparierten die Schäden in Eigenregie, das Material stellte der Kreis Warendorf zur Verfügung. 2014 war die Motivation der beteiligten Jugendlichen nicht länger aufrecht zu erhalten. Bauzäune verhindern derzeit den Zugang zum Platz, um Unfälle zu vermeiden.

      Aktuell plant der Kreis Warendorf zusammen mit Jugendlichen eine „Dirt-Bahn“ an einem anderen Ort.


      Wulfen Barkenberg

      Die Jugendhütte-Barkenberg, auch etliche Jahre nach ihrer Eröffnung, gilt sie noch immer als beliebter Treffpunkt der Jugendlichen. Ob im Sommer oder Winter, ob bei Sonnenschein oder Regen, die Jugendhütte ist immer gut besucht.


      DER VEREIN
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      Auf einen Blick
      • Fachberatung
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      Geschichte der LAG

      Seit über 25 Jahren setzen wir uns für die Belange des Arbeitsfeldes „Streetwork/ Mobile Jugendarbeit“ in Nordrhein-Westfalen ein. Die Geschichte unseres Vereins begann in den 90er Jahren…

      Zu dieser Zeit wurden zahlreiche Streetwork-Stellen in NRW geschaffen, oftmals jedoch aus ordnungspolitischen Motiven und mit völlig unzureichenden Rahmenbedingungen. Sehr häufig wurden damals Streetworker*innen eingesetzt, wenn Jugendhäuser aus Kostengründen geschlossen wurden oder Jugendgruppen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden sollten. Diese Fachkräfte waren oft Berufsanfänger*innen, die ohne Konzept, ohne Team auf die Straße geschickt wurden, um mit Jugendlichen zu arbeiten.

      Um in diesem Arbeitsfeld Standards zu etablieren und eine Lobby für die Kolleg*innen auf der Straße zu schaffen, beschlossen wir als Mitglieder der beiden überregionalen Arbeitskreise „Streetwork/Mobile Jugendarbeit“ im Rheinland und in Westfalen-Lippe im Juni 1995 die „LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.“ zu gründen.

      Seitdem verstehen wir es als unsere Aufgabe, Kolleg*innen zu vernetzen, zu beraten und fortzubilden und ihre Interessen zu vertreten sowie auf strukturelle Probleme unserer Klient*innen aufmerksam zu machen.

       

       

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      Vorstand und Mitarbeiterinnen

      Claus Peter Fellbaum

      Florian Fischer

      Susanne Löde

      Jens Micke

      Jan Niehues

      Kristina Oehlmann

      Beate Pollak

      Katharina Reich-vom Ende

      Lisa Schuchardt

      Angela Wüsthof

      Vorstand Juni 2023

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      Leitgedanken

      Streetwork und Mobile Jugendarbeit werden oft da eingesetzt, wo Politik, Verwaltung und Anwohner*innen sich von Gruppen junger Menschen im öffentlichen Raum gestört fühlen und auf eine schnelle Wiederherstellung der bürgerlichen Ordnung hoffen. Oftmals werden die Stellen übereilt geschaffen, ohne dass fachliche Standards in die Überlegungen mit einbezogen werden.

      Dies ist aus unserer Sicht fatal!

      Wir sind der Meinung:

      • Streetwork/ Mobile Jugendarbeit hat keinen ordnungspolitischen Auftrag und ist keine „soziale Feuerwehr“ – wir arbeiten an den Problemen, die Klient*innen haben, nicht an denen, die sie machen!
      • Gute Arbeit braucht eine gute Grundlage (Sozialraumanalyse, Konzeption und Arbeitsplatzbeschreibung)  Download – PDF Musterarbeitsplatzbeschreibung
      • Gute Arbeit muss sich an den fachlichen Standards für das Arbeitsfeld orientieren (Download PDF Fachliche Leitlinien) und braucht angemessene Rahmenbedingungen

       

      Diese Leitgedanken sind die Grundlage unserer Aktivitäten und sollten maßgeblich sein für jede Einrichtung der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit.

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      Satzung


      § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

      (1) Die „Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V.“ mit Sitz in Düsseldorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

      (2)       Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

      § 2 Zwecke und Aufgaben

      Zweck des e.V. ist die Förderung der Jugendhilfe.

      Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

      • fachliche Beratung für neuentstehende und bestehende Einrichtungen der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit in NRW
      • Vernetzung der Fachkräfte und Einrichtungen dieses Arbeitsfeldes in NRW
      • Planung und Durchführung von Arbeitsfeld bezogenen Fort- und Weiterbildungen und zeitlich befristeten Projekten
      • Erarbeitung und Weiterentwicklung von konzeptionellen Arbeitsansätzen und fachlichen Leitlinien für das Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit
      • Interessenvertretung Jugendlicher und junger Volljähriger gem. §7 Abs. 1 Nr. 3,4 SGB VIII, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist
      • Stellungnahmen und Empfehlungen zu fachlichen, fach- und sozialpolitischen Fragen
      • Bündelung der Kompetenzen und die jugendpolitische Vertretung dieses Arbeitsfeldes auf Landesebene
      • Dokumentation aktueller Entwicklungen von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit
      • Verdeutlichung und Vertretung von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit in der (Fach-) Öffentlichkeit
      • die Bindegliedfunktion zu Menschen aus Forschung und Lehre, die sich mit Fragen von Streetwork/Mobiler Jugendarbeit befassen

      § 3 Gemeinnützigkeit
      (1) Die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die in § 2 aufgeführten Zwecke und Aufgaben.
      (2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und Aufgaben.
      (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck und den Aufgaben des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

      § 4 Mitgliedschaft
      (1) Die Mitgliedschaft in der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist freiwillig.
      (2) Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden, die in NRW Streetwork/Mobile Jugendarbeit betreiben oder die die Zwecke und Aufgaben des Vereins unterstützen.
      (3) Über die Mitgliedschaft (Aufnahme) entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitglieder.

      § 5 Beendigung der Mitgliedschaft
      (1) Ein Austritt aus der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er ist durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand der LAG bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres zu erklären.
      (2) Bei vereinsschädigendem Verhalten können Mitglieder nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.

      § 6 Mitgliedsbeiträge
      Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

      § 7 Organe
      Organe der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW sind:
      – die Mitgliederversammlung
      – der Vorstand.


      § 8 Mitgliederversammlung 

      (1) Jede natürliche Person, die Mitglied der LAG ist, ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Jede juristische Person, die Mitglied der LAG ist, entsendet eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in.
      (2) Die Mitglieder sind jährlich mindestens einmal vom Vorstand zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen.
      (3) Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Die Einberufungsfrist beträgt vier Wochen. Die Mitgliederversammlung kann auch in einer gegen fremden Zugriff gesicherten Videokonferenz stattfinden.
      (4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder unter Vorlage einer Tagessordnung oder der Vorstand dies mit einfacher Mehrheit verlangt.
      (5) Die Mitgliederversammlung ist so lange beschlussfähig, wenn nicht die anwesenden Mitglieder die Beschlussunfähigkeit feststellen. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sowie diese Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen vier Wochen eine zweite Sitzung mit derselben Tagessordnung schriftlich einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
      (6) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das von der Protokollführung zu unterschreiben ist. Beschlüsse werden im Wortlaut aufgenommen.
      (7) Die Wahl des/der Vorsitzenden und des Vorstandes muss als Tagesordnungspunkt auf der Einladung zur Mitgliederversammlung erscheinen.
      (8) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere
      – die Beratung und Beschlussfassung über die Verwirklichung von Zweck und Aufgaben der LAG gemäß der Satzung
      – die Wahl von Ausschüssen für besondere Aufgaben
      – die Entgegennahme des Jahresberichtes vom Vorstand einschließlich Jahresrechnung und
      Rechnungsprüfungsbericht
      – die Wahl des/der Vorsitzenden und des Vorstandes sowie die Wahl von zwei RechnungsprüferInnen
      – die Genehmigung des Haushaltsplanes
      – die Regelung des Beitragswesens
      – die Entlastung des Vorstandes
      – die Wahl von Delegierten.
      (9) Die Wahlen erfolgen schriftlich und geheim. Sie können auf Antrag per Akklamation erfolgen, wenn kein Mitglied widerspricht.

      § 9 Der Vorstand 
      (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen.
      (2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Er bleibt so lange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
      (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand ist auch beschlussfähig, wenn die Vorstandsmitglieder in einer gegen fremden Zugriff gesicherten Video-Konferenz oder in einer gemischten Sitzung aus Anwesenden und per Videokonferenz teilnehmenden Personen (hybrides Format) miteinander kommunizieren. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
      (4) Der Vorstand wird von dem/r Vorsitzenden nach Bedarf mindestens jedoch viermal jährlich einberufen. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung.
      (5) Dem Vorstand obliegt die Verwirklichung der in § 2 genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins in enger Verbindung mit den Mitgliedern und der Mitgliederversammlung.
      (6) Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über Mitgliedschaften (Aufnahmen, Ablehnungen, Austritte).
      (7) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den BGB-Vorstand vertreten.

      § 10 Satzungsänderung, Auflösung 
      (1) Änderung der Satzung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW sind von einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.
      (2) Die Auflösung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW ist von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.
      (3) Bei Auflösung der LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Tacheles e.V., Wuppertal, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

      Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.05.2023 in Münster

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      Lalü Lala

      Druckversion LalüLala

      (nach Polizeigesetz NRW 2018)
      Preis : 28 €
      400 St incl. Porto und Verpackung (jetzt auch in englischer und französischer Übersetzung, diese können anteilig jeweils 50, 100 Stück in englisch oder französisch mitbestellt werden)

      Bestellung:
      kontakt@streetwork-nrw.de

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      Leitlinien

      Die neueste Version der fachlichen Leitlinien wurde 2013 veröffentlicht und an alle Fachkräfte und Jugendämter in NRW versandt. Weitere Druckexemplare können Sie bei uns anfordern oder Sie nutzen die download-Funktion. Hier die Leitlinien in Auszügen:

       

      Die Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit

      Die konzeptionellen und alltagspraktischen Grenzen zwischen Streetwork und Mobiler Jugendarbeit sind fließend. 

      Da beide Arbeitsfelder mehr verbindet als unterscheidet, wurde nach langjährigen Abgrenzungsdiskussionen in den 1970er und 1980er Jahren schließlich in den 1990er Jahren die Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit als gemeinsamer Dachverband gegründet (Steffan, 2007, S. 658).

      Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung stärkeren Gemeinwesenbezug und arbeitet in sozialräumlich orientierten Projekten. Streetwork hingegen hat einen deutlichen Milieu-/Cliquenbezug, wie z. B. zur Drogen-, Punk-, Prostitutions-, Straßenkinderszene (ebd.).

      Mobile Jugendarbeit ist also im Allgemeinen weniger szene-/brennpunkt-bezogen und stärker stadtteil- und sozialräumlich orientiert, wobei die häufig praktizierte Verbindung von lebensweltzentriertem Aufsuchen und einrichtungsgebundener Club-/Freizeitarbeit u. a. wegen unterschiedlicher Auftragslagen einen Rollenkonflikt bergen kann. Beide Arbeitsfelder bedienen sich der klassischen Methoden der Sozialen Arbeit: Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit.

      Werner Steffan (2007, S. 948) formuliert die typischen Aufgaben und Handlungsebenen für Streetwork und Mobile Jugendarbeit folgendermaßen:

      „(…) Knüpfen eines Kontaktnetzes in der Lebenswelt und Vertrauenserwerb; Pflege des Kontaktnetzes mit der Zielgruppe und Vertrauenserhalt; einzelfallorientierte psychosoziale Unterstützung; Gruppen-/Cliquenarbeit; Stadtteil-/Gemeinwesenarbeit; institutionelle Innovation in Hintergrundeinrichtungen und durch den Aufbau von Unterstützungsangeboten; Konfliktverhinderung/-vermittlung/Deeska-lation; institutionelle Vernetzung und Verbundarbeit; Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung; Einmischung/Lobbyarbeit und Aktivierung.“

      Quellen
      Steffan, W. (2007). Mobile Jugendarbeit. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Fachlexikon der Sozialen Arbeit (6. Aufl., S.658). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

      Steffan, W. (2007). Streetwork. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Fachlexikon der Sozialen Arbeit (6. Aufl., S.948-949). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

       

      Adressatengruppen

      Streetwork/Mobile Jugendarbeit richtet sich schwerpunktmäßig an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die als Einzelpersonen, Gruppen oder Szenen im öffentlichen Raum anzutreffen sind.

      Diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben häufig besonderen Unterstützungsbedarf. Sie werden von anderen Angeboten des Hilfesystems nicht oder nicht mehr erreicht. Darüber hinaus sind sie oftmals von Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht. Des Weiteren unterstützt SW/MJA junge Menschen, wenn diese von ihren Treffpunkten vertrieben werden sollen.

      Aber auch Jugendliche ohne speziellen oder aktuellen Unterstützungsbedarf werden von der SW/MJA angesprochen. Absicht hierbei ist es dann im Wesentlichen, sich bei den jeweiligen Gruppen und Personen als parteilicher Vertreter ihrer Interessen und als Ansprechpartner für künftigen Hilfebedarf anzubieten.

       

      Ziele

      SW/MJA versteht sich als aktivierende und ressourcenorientierte Sozialarbeit und bietet keine fertigen Lösungen, sondern Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne des Empowerment Ansatzes an.

      Sie befähigt junge Menschen dazu, ihre persönlichen oder kollektiven Lebenssituationen, insbesondere im Konfliktfall, selbst bewältigen zu können.

      Ziel ist die Erschließung von öffentlichen Räumen und die Erweiterung von Sozialkompetenzen, wie z.B. Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Beziehungsaufbau und -pflege sowie Entwicklung und Realisierung individueller Lebensperspektiven.

      WEITERE TEILZIELE SIND:

      • die Vermittlung zum Hilfesystem und der Abbau von Schwellenängsten gegenüber anderen Hilfsangeboten
      • Hilfen zur Alltagsbewältigung
      • Prävention (Suchtprävention, Gewaltprävention, Gesundheitsprävention etc.)
      • Ausstiegshilfen (Drogenszene, Extremistische Gruppierungen etc.)
      • Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen (Jugend- und Sozialhilfe, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familie, Existenzsicherung, Gesundheitsfürsorge etc.)

       

      Arbeitsprinzipien

      Um Adressatengruppen und Ziele zu erreichen, gelten im Arbeitsfeld SW/MJA folgende Arbeitsprinzipien:

      NIEDRIGSCHWELLIGKEIT:
      Damit Adressaten die Angebote von SW/MJA ohne Vorbedingungen und Vorleistungen in Anspruch nehmen können, sorgen Fachkräfte dafür, dass Zugangsmöglichkeiten, Angebotszeiten, Orte und Methoden den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Adressaten entsprechen.

      FREIWILLIGKEIT:
      Die Kontaktaufnahme und Mitarbeit durch die Adressaten erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. SW/MJA unterbreitet wiederkehrende Kontakt- und Beziehungsangebote.

      AKZEPTANZ:
      Die Fachkräfte orientieren sich an der Lebenswelt der Adressaten und gehen offen und respektvoll mit ihnen um. Dabei nehmen sie eine akzeptierende Haltung gegenüber der individuellen Lebensgestaltung der Adressaten ein, bei gleichzeitiger kritischer Betrachtungsweise der gewählten Lebensstrategie.

      VERTRAULICHKEIT/TRANSPARENZ:
      In der praktischen Arbeit wird auf Wunsch die Anonymität der Adressaten gewahrt und Informationen werden vertraulich behandelt. Dabei machen die Fachkräfte gesetzliche Grundlagen bzgl. Datenschutz und Schweigepflicht transparent. Sie treten ihren Adressaten gegenüber authentisch auf.

      KONTINUITÄT:
      Auf der Beziehungsebene bietet SW/MJA den Adressaten verlässliche und professionelle Beziehungs- und Kontaktangebote an. SW/MJA bietet personelle Kontinuität, um stabile Beziehungsarbeit zu gewährleisten und räumliche Kontinuität im Sinne von Szenepräsenz. Die Adressaten bestimmen dabei den Zeitpunkt des Beziehungsaufbaus und die Intensität der Beziehung.

      LEBENSWELTORIENTIERUNG:
      SW/MJA geht flexibel auf die spezifischen Lebenslagen ihrer Adressaten ein. Dabei hat sie insbesondere Bedarfe aufgrund von Geschlecht, Migrationshintergrund, sozialer Lage, sexueller Orientierung und Behinderung im Blick.

      PARTIZIPATION:
      Fachkräfte motivieren und unterstützen ihre Adressaten in Bezug auf politische und gesellschaftliche Teilhabe. Sie beteiligen die Adressaten an der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von Angeboten im Rahmen ihrer eigenen Arbeit. SW/MJA arbeitet mit Klienten und nicht für sie.

       

      FLEXIBILITÄT:
      SW/MJA formuliert gemeinsam mit den Adressaten realistische Ziele, entwickelt Problemlösungen und Zukunftsperspektiven. Dabei stellt sie sich flexibel auf kurzfristige Veränderungen und neue Bedarfslagen ein und bleibt ergebnisoffen.

      • Zeitliche Flexibilität:

      Fachkräfte räumen den Bedürfnissen ihrer Klienten die Zeit ein, die sie je nach Situation in ihrer Individualität benötigen.

      • Methodische Flexibilität:

      Die Methoden, mit denen SW/MJA arbeitet, richten sich einerseits danach, was fachlich geboten ist und andererseits nach den Ressourcen, Kompetenzen und Wünschen der Adressaten. Dabei verfügen die Fachkräfte über ein breit gefächertes Methodenwissen und sind in der Lage, flexibel auf neue Bedarfslagen zu reagieren.

      REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT:
      SW/MJA arbeitet grundsätzlich anwaltschaftlich für die Adressaten und schafft ihnen eine Lobby. Konkrete praktische Arbeitsaufträge werden vornehmlich durch die Adressaten erteilt. Grundsätzlich nehmen die Fachkräfte eine Haltung der Loyalität gegenüber ihren Adressaten ein. SW/MJA hat immer auch eine Vermittlerfunktion.

      HINWEIS:

      Die Novellierung des SGB VIII hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich haben wir diese Leitlinien in der 2. Auflage gedruckt. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist jetzt veröffentlicht und ist damit am 10.6.2021 in Kraft getreten.

      Unter diesem link ist der Gesetzestext abzurufen:

      https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860

      Das folgende PDF ist die zweite Auflage. Wir bitten dies im „Absatz 8. Rechtliche Rahmenbedingungen“ zu berücksichtigen.

      Download Leitlinien als PDF

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      Arbeitsplatzbeschreibung

      Das vorliegende Muster einer Arbeitsplatzbeschreibung dient lediglich zur Orientierung und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

      Die Inhalte und deren Gewichtung sind auf die jeweilige Bedarfslage vor Ort anzupassen, wobei es aus fachlicher Sicht geboten ist, dass auf Nummer eins der Tätigkeitsbeschreibung mindestens 50% entfallen.

      Im Hinblick auf eine angemessene Eingruppierung sind spezifische Tätigkeitsmerkmale und Zielgruppen zu berücksichtigen, bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW.

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      Linkliste

      Landschaftsverband Rheinland/Landesjugendamt

      Landschaftsverband Westfalen/Lippe/Landesjugendamt

      www.buendnis-fuer-strassenkinder.de
      Bündnis für Straßenkinder 2009 gegründet..

      Forum Sozialhilfe
      Internet-Forum für den Austausch über die Sozialhilfe

      Martina Bodenmüller
      Konzeptentwicklungen, Kulturprojekte, Wissenschaftliche Autorin

      Kontakt & Impressum
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      Kontakt

      Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
      Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

      Lisa Schuchardt

      Mobil : 0173.7021230

      kontakt@streetwork-nrw.de

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      Impressum

      Anschrift:

      Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/
      Mobile Jugendarbeit NRW e.V.

      An der Kaiserburg 17
      40629 Düsseldorf

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      Jens Micke, Beate Pollak, Katharina Reich – vom Ende. Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV Angela Wüsthof VR 8023, Amtsgericht Düsseldorf

      Haftungshinweis:
      Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

      Design & Realisierung
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      Datenschutz

      Datenschutzerklärung

      1. Datenschutz auf einen Blick

      Allgemeine Hinweise

      Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

      Datenerfassung auf unserer Website

      Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

      Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

      Wie erfassen wir Ihre Daten?
      Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

      Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

      Wofür nutzen wir Ihre Daten?
      Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

      Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
      Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

      2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

      Datenschutz

      Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

      Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

      Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

      Hinweis zur verantwortlichen Stelle

      Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

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      kontakt@streetwork-nrw.de

      Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

      Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

      Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

      Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

      Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

      Recht auf Datenübertragbarkeit

      Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

      SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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      3. Datenschutzbeauftragter

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      4. Datenerfassung auf unserer Website

      Server-Log-Dateien

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      • Hostname des zugreifenden Rechners
      • Uhrzeit der Serveranfrage
      • IP-Adresse

      Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

      Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

      5. Einbindung von Google Webfonts

      Wir nutzen Google Web Fonts, um unsere Website attraktiv gestalten und in unterschiedlichen Browsern gleich darstellen zu können. Hierin liegt unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Google Web Fonts sind Skriptbibliotheken und Schriftbibliotheken, die in den Cache Ihres Browsers übertragen werden. Hierbei wird eine Verbindung zum Anbieter Google, Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland, Fax: +353 (1) 4361001, hergestellt. Auf diesem Weg werden ggf. Ihre Daten an Google übertragen. Uns ist nicht bekannt, welche Daten Google zu welchen Zwecken verarbeitet. Für die Ausnahmefälle, in den personenbezogene Daten in die USA übertragen werden, hat sich Google dem EU-US Privacy Shield unterworfen, www.privacyshield.gov/eu-us-framework. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.google.com/policies/privacy/.

      Externe Links

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